Promotion an der Philosophischen Fakultät

Ansprechpartnerin:
Uta Lippold

Tel: +49 3641 9-44000
philosophischefakultaet[at]uni-jena.de

Sprechzeiten:
nach Terminvereinbarung

Postadresse
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Philosophische Fakultät
07737 Jena

Besucheradresse
Fürstengraben 27
Raum E 015

  • Promotionsordnung und Rahmenpromotionsordnung

    Die Doktorandinnen und Doktoranden der Philosophischen Fakultät promovieren nach der Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät vom 3. Mai 2022. Die Promotionsordnung regelt die Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion, die Anforderungen an die Dissertation und den Ablauf des Promotionsverfahrens.

    Allgemeine Bestimmungen für die Promotionsordnungen der Fakultäten der Friedrich-Schiller-Universität Jenapdf, 306 kb

    Promotionsordnung vom 3. Mai 2022 der Philosophischen Fakultätpdf, 495 kb

    Doctoral examination regulations of the Faculty of Artspdf, 342 kb

    Promotionsordnung (2017) für das Fachgebiet Musikwissenschaftpdf, 195 kb

     

     

  • Zulassung zur Promotion/Annahme als Doktorand/in

    Die Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion sind in § 3 der Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät geregelt.

    1. Betreuungsvereinbarung

    Die Doktorandinnen und Doktoranden schließen eine Vereinbarung mit der Betreuerin/dem Betreuer. Die Vereinbarung legt das Thema der Promotion, den Zeit- und Arbeitsplan sowie die Aufgaben und Pflichten der/des Betreuenden und der/dem Promovierenden fest. Sie wird von der/dem Betreuenden, der/dem Promovierenden und nach erfolgreicher Prüfung
    über die Zulassung seitens des Dekanats unterzeichnet.

    Betreuungsvereinbarung der Philosophischen Fakultät_deutschpdf, 122 kb

    Betreuungsvereinbarung der Philosophischen Fakultät_englischpdf, 140 kb

    2. Anmeldung/Registrierung bei Doc-In

    Die Registrierung und Anmeldung als Doktorand/in erfolgt im Onlineportal der Graduiertenakademie.

    https://doc-in.uni-jena.de/homeExterner Link

    Schritte zur Annahme:
    1. Loggen Sie sich in doc-in ein
    2. Wählen Sie "Antrag auf Annahme als Doktorand/in"
    3. Doc-In führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag
    4. Drucken Sie das Antragsformular aus und unterschreiben Sie dieses eigenständig

    3. Antrag auf Zulassung zur Promotion

    Für den Antrag auf Annahme/Zulassung zur Promotion an der Philosophischen Fakultät benötigen Sie:

    • Antrag auf Annahme als Doktorand/in aus dem Onlineportal doc-in mit Unterschrift
    • Betreuungsvereinbarungpdf, 122 kb der Philosophischen Fakultät mit Arbeits- und Zeitplan
    • aktueller Lebenslauf mit der Darstellung des persönlichen und beruflichen Werdegangs
    • eine amtliche beglaubigte Kopie des Hochschulabschlusszeugnisse (Urkunde, Zeugnis). Falls Sie an der Universität Jena studiert haben, genügt eine einfache Kopie. Falls die Urkunden und Zeugnisse nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgefertigt sind, ist jeweils eine amtlich beglaubigte Übersetzung einzureichen.
    • Sprachnachweise nach § 3, Absatz 5 PromOrdnung (Abiturzeugnis oder Zertifikate)
    • eine Erklärung über laufende oder vorausgegangene Promotionsgesuche; dabei ist anzugeben, wann, mit welchem Thema und bei welcher Fakultät die Promotion beantrag und ob ein Promotionsverfahren eröffnet oder oder abgeschlossen wurde. Bei vollzogener Promotion ist eine Kopie der Promotionsurkunde vorzulegen.
    • Vorlage Personaldokument (Personalausweis, Reisepass)
      Achten Sie bitte darauf, dass Daten, die nicht zur Identifizierung benötigt werden (Zugangs/Seriennummer), auf der Kopie geschwärzt sind.

    4. Entscheidung über die Annahme als Doktorand/in

    Der Dekan oder die Dekanin bzw. der Fakultätsrat entscheiden über die Annahme als Doktorand/in. Die Entscheidung über die Annahme wird den Promovierenden schriftlich mitgeteilt.

  • Eröffnung des Promotionsverfahrens

    1. Für die Eröffnung Ihres Promotionsverfahrens ist die Abgabe verschiedener Unterlagen
    erforderlich. Bitte beachten und verwenden Sie hierzu folgende Hinweise und Formulare:

    Merkblatt zur Einreichung einer Dissertationpdf, 281 kb

    Antrag Eröffnung Promotionsverfahrenpdf, 171 kb

    Bitte reichen Sie die Unterlagen fristgerecht vor der nächsten Fakultätsratssitzung im Dekanat ein. Die nächsten Termine sind:

    Umlaufverfahren (Eröffnungen/Abschlüsse) für Promotionen und Habilitationen: 9.9.-13.9.2024
    Abgabe von Promotionen und Habilitationen bis Freitag, 6.9.2024, 12.00 Uhr

    Wintersemester 2024/2025

    10. Dezember 2024, 14 Uhr c.t.
    Abgabe von Promotionen und Habilitationen bis Freitag, 28. November 2024

    7. Januar 2025, 14 Uhr c.t.
    Abgabe von Promotionen und Habilitationen bis Dienstag, 17. Dezember 2024

    28. Januar 2025, 14 Uhr c.t.
    Abgabe von Promotionen und Habilitationen bis Freitag, 17. Januar 2025

    Umlaufverfahren von Promotionen und Habilitationen: 6. März 2025
    Abgabe von Promotionen und Habilitationen bis Dienstag, 04. März 2025

    Sommersemester 2025

    29. April 2025, 14 Uhr c.t., Fürstengraben 27, Rosensäle R 101
    Abgabe von Promotionen und Habilitationen bis Donnerstag, 17. April 2025

    27. Mai 2025, 14 Uhr c.t., Fürstengraben 27, Rosensäle R 101
    Abgabe von Promotionen und Habilitationen bis Freitag, 16. Mai 2025

    17. Juni 2025, 14 Uhr c.t., 
    Abgabe von Promotionen und Habilitationen bis Freitag, 6. Juni 2025

    01. Juli 2025, 14 Uhr c.t., 
    Abgabe von Promotionen und Habilitationen bis Freitag, 20. Juni 2025

    Schriften und Unterlagen, die nach den o.g. Fristen eingereicht werden, können erst auf der darauffolgenden Fakultätsratssitzung behandelt werden!

    2. Bestellung einer Promotionskommission durch den Fakultätsrat und Eröffnung des Verfahrens.

    3. Eingang der Gutachten innerhalb von acht Wochen

    4. Auslage der Gutachten und Promotion zur Einsichtnahme über drei Wochen für
        die habilitierten Mitglieder der Fakultät

    5. Festsetzung eines Termins für die mündliche Promotionsprüfung
        (Disputation oder Kolloquium)

    6. Beschluss des Fakultätsrates über das Gesamtprädikat und Abschluss des Verfahrens

    7. Abgabe der Pflichtexemplare innerhalb von zwei Jahren in der Thüringer
        Universitäts- und Landesbibliothek
        Checkliste zur Abgabe deutschpdf, 121 kb
        Checkliste zur Abgabe englischpdf, 128 kb

    8. Erhalt der Promotionsurkunde nach Abgabebestätigung durch die Bibliothek.

    Erst mit der Aushändigung der Promotionsurkunde besteht das Recht, den Doktorgrad zu führen.