Promotion an der Philosophischen Fakultät
Ansprechpartnerin:
Uta Lippold
Tel: +49 3641 9-44000
philosophischefakultaet[at]uni-jena.de
Sprechzeiten:
nach Terminvereinbarung
Postadresse
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Philosophische Fakultät
07737 Jena
Besucheradresse
Fürstengraben 27
Raum E 015
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Promotionsordnung und Rahmenpromotionsordnung
Die Doktorandinnen und Doktoranden der Philosophischen Fakultät promovieren nach der Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät vom 3. Mai 2022. Die Promotionsordnung regelt die Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion, die Anforderungen an die Dissertation und den Ablauf des Promotionsverfahrens.
Promotionsordnung vom 3. Mai 2022 der Philosophischen Fakultätpdf, 495 kb
Doctoral examination regulations of the Faculty of Artspdf, 342 kb
Promotionsordnung (2017) für das Fachgebiet Musikwissenschaftpdf, 195 kb
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Zulassung zur Promotion/Annahme als Doktorand/in
Die Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion sind in § 3 der Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät geregelt.
1. Betreuungsvereinbarung
Die Doktorandinnen und Doktoranden schließen eine Vereinbarung mit der Betreuerin/dem Betreuer. Die Vereinbarung legt das Thema der Promotion, den Zeit- und Arbeitsplan sowie die Aufgaben und Pflichten der/des Betreuenden und der/dem Promovierenden fest. Sie wird von der/dem Betreuenden, der/dem Promovierenden und nach erfolgreicher Prüfung
über die Zulassung seitens des Dekanats unterzeichnet.Betreuungsvereinbarung der Philosophischen Fakultät_deutschpdf, 122 kb
Betreuungsvereinbarung der Philosophischen Fakultät_englischpdf, 140 kb
2. Anmeldung/Registrierung bei Doc-In
Die Registrierung und Anmeldung als Doktorand/in erfolgt im Onlineportal der Graduiertenakademie.
https://doc-in.uni-jena.de/homeExterner Link
Schritte zur Annahme:
1. Loggen Sie sich in doc-in ein
2. Wählen Sie "Antrag auf Annahme als Doktorand/in"
3. Doc-In führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag
4. Drucken Sie das Antragsformular aus und unterschreiben Sie dieses eigenständig3. Antrag auf Zulassung zur Promotion
Für den Antrag auf Annahme/Zulassung zur Promotion an der Philosophischen Fakultät benötigen Sie:
- Antrag auf Annahme als Doktorand/in aus dem Onlineportal doc-in mit Unterschrift
- Betreuungsvereinbarungpdf, 122 kb der Philosophischen Fakultät mit Arbeits- und Zeitplan
- aktueller Lebenslauf mit der Darstellung des persönlichen und beruflichen Werdegangs
- eine amtliche beglaubigte Kopie des Hochschulabschlusszeugnisse (Urkunde, Zeugnis). Falls Sie an der Universität Jena studiert haben, genügt eine einfache Kopie. Falls die Urkunden und Zeugnisse nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgefertigt sind, ist jeweils eine amtlich beglaubigte Übersetzung einzureichen.
- Sprachnachweise nach § 3, Absatz 5 PromOrdnung (Abiturzeugnis oder Zertifikate)
- eine Erklärung über laufende oder vorausgegangene Promotionsgesuche; dabei ist anzugeben, wann, mit welchem Thema und bei welcher Fakultät die Promotion beantrag und ob ein Promotionsverfahren eröffnet oder oder abgeschlossen wurde. Bei vollzogener Promotion ist eine Kopie der Promotionsurkunde vorzulegen.
- Vorlage Personaldokument (Personalausweis, Reisepass)
Achten Sie bitte darauf, dass Daten, die nicht zur Identifizierung benötigt werden (Zugangs/Seriennummer), auf der Kopie geschwärzt sind.
4. Entscheidung über die Annahme als Doktorand/in
Der Dekan oder die Dekanin bzw. der Fakultätsrat entscheiden über die Annahme als Doktorand/in. Die Entscheidung über die Annahme wird den Promovierenden schriftlich mitgeteilt.
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Eröffnung des Promotionsverfahrens
1. Für die Eröffnung Ihres Promotionsverfahrens ist die Abgabe verschiedener Unterlagen
erforderlich. Bitte beachten und verwenden Sie hierzu folgende Hinweise und Formulare:Merkblatt zur Einreichung einer Dissertationpdf, 281 kb
Antrag Eröffnung Promotionsverfahrenpdf, 171 kb
Bitte reichen Sie die Unterlagen fristgerecht vor der nächsten Fakultätsratssitzung im Dekanat ein. Die nächsten Termine sind:
Umlaufverfahren (Eröffnungen/Abschlüsse) für Promotionen und Habilitationen: 9.9.-13.9.2024
Abgabe von Promotionen und Habilitationen bis Freitag, 6.9.2024, 12.00 UhrWintersemester 2024/2025
15. Oktober 2024, 14 Uhr c.t.
Abgabe von Promotionen und Habilitationen bis Freitag, 4. Oktober 202419. November 2024, 14 Uhr c.t.
Abgabe von Promotionen und Habilitationen bis Freitag, 8. November 202410. Dezember 2024, 14 Uhr c.t.
Abgabe von Promotionen und Habilitationen bis Freitag, 28. November 20247. Januar 2025, 14 Uhr c.t.
Abgabe von Promotionen und Habilitationen bis Dienstag, 17. Dezember 202428. Januar 2025, 14 Uhr c.t.
Abgabe von Promotionen und Habilitationen bis Freitag, 17. Januar 2025Schriften und Unterlagen, die nach den o.g. Fristen eingereicht werden, können erst auf der darauffolgenden Fakultätsratssitzung behandelt werden!
2. Bestellung einer Promotionskommission durch den Fakultätsrat und Eröffnung des Verfahrens.
3. Eingang der Gutachten innerhalb von acht Wochen
4. Auslage der Gutachten und Promotion zur Einsichtnahme über drei Wochen für
die habilitierten Mitglieder der Fakultät5. Festsetzung eines Termins für die mündliche Promotionsprüfung
(Disputation oder Kolloquium)6. Beschluss des Fakultätsrates über das Gesamtprädikat und Abschluss des Verfahrens
7. Abgabe der Pflichtexemplare innerhalb von zwei Jahren in der Thüringer
Universitäts- und Landesbibliothek
Checkliste zur Abgabe deutschpdf, 121 kb
Checkliste zur Abgabe englischpdf, 128 kb8. Erhalt der Promotionsurkunde nach Abgabebestätigung durch die Bibliothek.
Erst mit der Aushändigung der Promotionsurkunde besteht das Recht, den Doktorgrad zu führen.