Habilitation an der Philosophischen Fakultät

Ansprechpartnerin

Uta Lippold

Tel: +49 3641 9-44000
philosophischefakultaet[at]uni-jena.de

Sprechzeiten:
nach Terminvereinbarung

Postadresse
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Philosophische Fakultät
07737 Jena

Besucheradresse
Fürstengraben 27
Raum E 015

  • Habilitationsordnung
  • Zulassung zur Habilitation | Durchführung des Habilitationsverfahrens

    Zulassung, Verfahren und Ablauf der Habilitation sind in der Habilitationsordnungpdf, 973 kb
    der Friedrich-Schiller-Universität geregelt.
    Für die Philosophische Fakultät gilt das Verfahren B.

    Merkblatt zur Eröffnung von Habilitationsverfahrenpdf, 212 kb

    Antrag Eröffnung Habilitationsverfahrenpdf, 40 kb

    Bitte reichen Sie die Unterlagen fristgerecht vor der nächsten Fakultätsratssitzung
    im Dekanat ein. Die kommenden Termine sind:

    Umlaufverfahren (Eröffnungen/Abschlüsse) für Promotionen und Habilitationen: 9.9.-13.9.2024
    Abgabe von Promotionen und Habilitationen bis Freitag, 6.9.2024, 12.00 Uhr

    Wintersemester 2024/2025

    15. Oktober 2024, 14 Uhr c.t.
    Abgabe von Promotionen und Habilitationen bis Freitag, 4. Oktober 2024

    19. November 2024, 14 Uhr c.t.
    Abgabe von Promotionen und Habilitationen bis Freitag, 8. November 2024

    10. Dezember 2024, 14 Uhr c.t.
    Abgabe von Promotionen und Habilitationen bis Freitag, 28. November 2024

    7. Januar 2025, 14 Uhr c.t.
    Abgabe von Promotionen und Habilitationen bis Dienstag, 17. Dezember 2024

    28. Januar 2025, 14 Uhr c.t.
    Abgabe von Promotionen und Habilitationen bis Freitag, 17. Januar 2025

    Schriften und Unterlagen, die nach den o.g. Fristen eingereicht werden, können erst auf der darauffolgenden Fakultätsratssitzung behandelt werden!

    Ablauf Verfahren B

    1. Eröffnung Fakultätsrat/Bestellung Habilitationskommission
    Fakultätsrat eröffnet das Habilitationsverfahren und bestellt die Mitglieder der
    Habilitationskommission.

    2. Erstellung Gutachten
    Nach Eröffnung des Verfahren Zustellung der Habilitationsschrift an Gutachter und
    Gutachterinnen. Frist zur Gutachtenerstellung beträgt zwölf Wochen

    3. Auslage der Habilitationsschrift und Gutachten
    Die Habilitation und Gutachten liegen vier Wochen für alle Hochschullehrer der Fakultät zur Einsichtnahme aus.

    4. Annahme Habilitationsschrift
    Nach Ablauf der Auslagefrist entscheidet die Habilitationskommission auf Grundlage der Gutachten über die Annahme der Arbeit. Es wird das Thema und Termin des wissenschaftlichen Kolloquiums festgelegt.

    5. Wissenschaftlicher Vortrag mit Kolloquium
    Der wissenschaftliche Vortrag gliedert sich in ein Referat und eine sich anschließende wissenschaftliche Diskussion. Im Anschluss befindet die Habilitationskommission unter Einbeziehung der gutachterlichen Stellungnahmen zur didaktischen Qualität der Lehrveranstaltungen darüber, ob die Leistung der Habilitandin/des Habilitanden den Anforderungen entsprochen hat und beschließt über die Fortführung des Verfahrens.

    6. Abschluss Fakultätsrat
    Der Fakultätsrat entscheidet über Lehrbefähigung und (falls beantragt) Lehrbefugnis.

    7. Abgabe Pflichtexemplare/Veröffentlichung
    Habilitandin/Habilitand gibt Pflichtexemplare in der Thüringer Universitäts- und
    Landesbibliothek ab.
    Checkliste deutschpdf, 122 kb
    Checkliste englischpdf, 126 kb

    8. Öffentliche Vorlesung
    Habilitandin/Habilitand hält öffentliche Vorlesung zum Thema aus dem Gebiet, für das er/sie die Lehrbefähigung nachgewiesen hat und erhält Urkunden zur Lehrbefähigung und Lehrbefugnis.