Studiengangsentwicklung an der Philosophischen Fakultät

  • Änderungen an Studienordnungen und Modulkatalogen

    An der Philosophischen Fakultät werden Änderungen an Studienordnungen und Modulkatalogen jährlich umgesetzt. Dieses standardisierte Verfahren dient der Qualitätssicherung und Transparenz. Wir bitten Institutsleitungen und Studiengangsverantwortliche, die folgenden Fristen und Anforderungen zu beachten.


    Schritt 1: Information über geplante Änderungen | Frist: 15. Juni

    Bitte informieren Sie das Studiendekanat frühzeitig über geplante Änderungen an Studiengängen und reichen Sie die Vorlage "Information über geplante Änderungen" ein. Das Studiendekanat stellt Ihnen daraufhin die benötigten Unterlagen zur Verfügung:

    • aktuelle, aus Friedolin generierte Version des Modulkatalogs
    • Lesefassung der Studienordnung
    • falls erforderlich: fachspezifischer Text des Diploma Supplements (auf Anfrage)

    Hinweis: Häufige Änderungen erhöhen den Arbeitsaufwand in der Studienberatung und können die Studierbarkeit beeinträchtigen. Studienordnungen werden frühestens zwei Jahre nach der letzten Anpassung geändert.

    Download: Vorlage "Information über geplante Änderungen"docx, 87 kb


    Schritt 2: Einreichung der vollständigen Änderungsunterlagen | Frist: 31. August

    Bitte reichen Sie die vollständigen Unterlagen beim Studiendekanat ein:

    • Modulkatalog (mit Änderungsmarkierung und Begründungen per Kommentar)
    • Studienordnung (Lesefassung mit Änderungsmarkierung und Begründungen per Kommentar)
    • geänderter Musterstudienplan (im PDF-Format)
    • Beschluss des Institutsrats über die Änderungen
    • studentische Stellungnahme
    • falls erforderlich: aktualisiertes Diploma Supplement

    Downloads:


    Schritt 3: Beratung und Beschlussfassung in der Fakultät | Zeitraum: Oktober - November

    Das Studiendekanat prüft die Anträge und berät mit relevanten Stellen (z. B. Vizepräsidium für Studium und Lehre, Rechtsamt, Zentrum für Lehrerbildung). Anschließend erfolgen:

    • Beratung in der Studienkommission, die eine Empfehlung für den Fakultätsrat ausspricht.
    • Beschlussfassung im Fakultätsrat, ggf. Weiterleitung von Ordnungsänderungen an zentrale Universitätsgremien.
    • Genehmigung von Modulkatalogänderungen durch das Studiendekanat.

    Schritt 4: Beratung und Beschlussfassung auf zentraler Ebene | Zeitraum: Dezember - Februar

    • Das Vizepräsidium für Studium und Lehre prüft Ordnungsänderungen.
    • Der Studienausschuss des Senats berät über Änderungen an Studien- und Prüfungsordnungen.
    • Der Senat der Universität fasst den endgültigen Beschluss.
    • Der Präsident genehmigt die Ordnungsänderungen.

    Links: Studienausschuss des Senats | Senat der Universität


    Schritt 5: Umsetzung in Friedolin | Zeitraum: Februar - September

    Das Studiendekanat reicht im Februar die genehmigten Änderungen zur technischen Umsetzung im Campusmanagementsystem Friedolin ein. Die Abbildung erfolgt zwischen Mai und September.


    Schritt 6: Abschluss der Umsetzung | Zeitraum: März - Oktober

    Die Änderungen werden dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK) gemeldet, im Verkündungsblatt der Universität veröffentlicht und treten zum 1. Oktober in Kraft.

    Link: Studien- und Prüfungsordnungen der Philosophischen Fakultät

     

  • Kernprojekte zur Qualitätssicherung

    Die Philosophische Fakultät sichert und entwickelt die Qualität von Studium und Lehre durch sogenannte Kernprojekte. Diese Arbeitsgruppen sind für die Qualitätssicherung auf Ebene der Studiengänge verantwortlich.


    Zusammensetzung der Kernprojekte

    Ein Kernprojekt umfasst mindestens vier Personen und setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern aller Statusgruppen zusammen:

    • studiengangsverantwortliche Person oder ein/e beauftragte/r Koordinator/in
    • zwei weitere Lehrende, davon ein Hochschullehrender und eine Person aus dem akademischen Mittelbau
    • eine studentische Vertretung, die von den Studierenden selbst bestimmt wird

    Die Mitglieder werden für zwei Jahre bestimmt und durch den Institutsrat bestätigt. Bei interdisziplinären Studiengängen sind möglichst alle beteiligten Institute vertreten.


    Aufgaben der Kernprojekte

    Die Kernprojekte tagen mindestens ein- bis zweimal pro Studienjahr. Sie bewerten die Qualität der Studiengänge auf Basis von:

    • Befragungen der Studierenden, Absolventen und Alumni
    • Entwicklungen im Studiengang
    • Erkenntnissen aus der Studienfachberatung, Rückmeldungen der Lehrenden etc.

    Basierend auf diesen Erkenntnissen entwickeln sie Verbesserungsvorschläge und verfassen einen Kernprojektbericht, der dem Studiendekanat vorgelegt wird. Dieser Bericht wird zeitlich zwischen zwei Studiengangsreviews erstellt, die alle acht Jahre stattfinden.


    Downloads: 

    Handreichung zur Qualitätsentwicklung in der Lehrepdf, 889 kb

    Reviewplanung der Philosophischen Fakultätpdf, 124 kb

    Link: Liste der Studiengangsverantwortlichenpdf, 262 kb

  • Studiengangreviews zur vertiefenden Evaluation

    Zur Sicherung der Lehr- und Studienqualität werden gemäß Evaluationsordnung der Universitätpdf, 280 kb regelmäßig  Studiengangreviews durchgeführt. Diese finden alle acht Jahre statt.


    Ablauf des Studiengangreviews

    An der Philosophischen Fakultät wurden auf Basis der Institute zehn Fachcluster gebildet. In diesen Clustern werden fachlich verwandte Studienangebote gemeinsam überprüft. Ein Studiengangreview pro Fachcluster dauert ca. 2 Jahre. 

    Grundlage der Begutachtung ist eine Selbstdokumentation des Fachclusters. Sie gibt Auskunft über die Konzeption und Durchführung der einzelnen Studiengänge. Zusätzlich besucht die Reviewgruppe das Fachcluster vor Ort.

    Download: Reviewplanung der Philosophischen Fakultätpdf, 124 kb


    Zusammensetzung der Reviewgruppe

    Die Mitglieder der Reviewgruppe werden vom Fakultätsbeirat im Einvernehmen mit der Fakultätsleitung und dem Fakultätsrat benannt. Die Gruppe besteht mindestens aus:

    • zwei externen Hochschullehrenden,
    • einer Person aus der beruflichen Praxis und
    • einer externen studentischen Vertretung.

    Ergebnisse und Weiterverarbeitung

    Die Reviewgruppe erstellt einen Bericht mit:

    • einer Einschätzung zu Stärken und Entwicklungspotentialen der Studiengänge sowie 
    • konkreten Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung.

    Die Ergebnisse werden im jeweiligen Fach (Kernprojekt, Institutsrat) sowie im Fakultätsrat vorgestellt und diskutiert. Anschließend verabschiedet der Fakultätsrat eine Stellungnahme. Zusätzlich kann der Fakultätsbeirat um eine ergänzende Einordnung der Ergebnisse gebeten werden.

    Das Gutachten und die Stellungnahme der Fakultät dienen als Grundlage für ein Strategiegespräch und eine Zielvereinbarung zwischen der Fakultätsleitung und dem Präsidium.


    Mehr Informationen zum Studiengangreview an der Universität Jena

  • Studienkommission

    Die Studienkommission unterstützt und berät den Fakultätsrat und das Dekanat bei der Organisation und Weiterentwicklung von Studium und Lehre. Sie tagt mindestens einmal pro Semester, wird vor wichtigen Entscheidungen des Fakultätsrats zu Lehre, Studium und Prüfungen angehört und kann eigene Initiativen einbringen.

    Zusammensetzung

    Die Studienkommission besteht aus:

    • drei Hochschullehrenden
    • drei akademischen Mitarbeitenden
    • drei Studierenden

    Den Vorsitz führt der Studiendekan oder die Studiendekanin mit beratender Stimme. Zusätzlich können Sachkundige die Kommission beratend unterstützen.

    Mitglieder der Studienkommissionpdf, 116 kb

  • Slotpläne zur Planung von Lehrveranstaltungen

    Die Slotpläne unterstützen die Fächer bei der Planung der Lehrveranstaltungen. Ihr Ziel ist es, ein möglichst überschneidungsfreies Studieren zu ermöglichen - insbesondere zu Beginn des Studiums. Dadurch sollen Wartezeiten auf wichtige Pflichtveranstaltungen vermieden werden. 

    Lehrveranstaltungen sollen entsprechend dieser Slotpläne geplant werden, um Überschneidungen so gering wie möglich zu halten.

    Falls sich Zeiten von Lehrveranstaltungen, die im Slotplan verankert sind, ändern, bitten wir um eine schnelle Information. So können mögliche Überschneidungen geprüft und die Slotpläne aktuell gehalten werden.

    Slotplan Wintersemesterxlsx, 15 kb
    Slotplan Sommersemesterxlsx, 16 kb

Sara Neuhauser, Dr.
Referentin für Studium & Lehre
vCard
Dekanat der Philosophischen Fakultät
Bild von Sara Neuhauser
Foto: Anne Günther (Universität Jena)
Rosensäle, Raum E017
Fürstengraben 27
07743 Jena Google Maps – LageplanExterner Link