Studiengangsentwicklung an der Philosophischen Fakultät
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Studienkommission
Gem. §25a der Grundordnung der Friedrich-Schiller-Universität Jena setzt der Fakultätsrat für die Organisation und Betreuung von Studium und Lehre eine Studienkommission ein, die den Dekan oder die Dekanin bei der Erfüllung seiner oder ihrer Aufgaben unterstützt und berät. Die Studienkommission tagt mindestens einmal pro Semester und ist vor Entscheidungen des Fakultätsrats in allen Angelegenheiten der Lehre, des Studiums und der Prüfungen zu hören und kann Initiativen an den Fakultätsrat richten.
Der Studienkommission gehören drei Hochschullehrer oder Hochschullehrerinnen, drei akademische Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen und drei Studierende an. Den Vorsitz führt mit beratender Stimme der Studiendekan oder die Studiendekanin. Neben den gewählten Mitgliedern gehören Personen mit besonderer Sachkunde der Kommission mit beratender Stimme an.
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Änderungsrunden
Die Änderungen an Studienordnungen und Modulkatalogen werden an der Philosophischen Fakultät in einem jährlichen Turnus umgesetzt. Das vereinheitlichte Verfahren dient einer nachhaltigen Qualitätssicherung und größtmöglichen Transparenz. Wir bitten die Institutsleitungen und Studiengangsverantwortlichen deshalb um Beachtung der unten genannten Termine, an denen die jeweils aufgeführten Unterlagen vollständig vorzulegen sind.
Schritt 1: Information über geplante Änderungen
Termin: 15. JuniBitte legen Sie dem Studiendekanat bis zum genannten Termin die ausgefüllte Vorlage »Information über geplante Änderungen« vor. Beachten Sie bei den Planungen die in den letzten zwei Jahren vorgenommenen Änderungen. Häufige Änderungen von Studienordnungen und Modulkatalogen erhöhen den Arbeitsaufwand in der Studienfachberatung und können die Studierbarkeit von Studiengängen beeinträchtigen.
Im Sinne der Nachhaltigkeit und zur Gewährung stabiler Studienbedingungen werden Studienordnungen frühestens 2 Jahre nach der letzten Änderung angepasst.
Download: Vorlage »Information über geplante Änderungen«docx, 87 kb
Link: Information über zurückliegende Änderungen der StudienordnungSchritt 2: Abstimmung mit dem Studiendekanat
Termin: Juni/JuliDas Studiendekanat prüft die geplanten Änderungen, ggf. unter Rücksprache mit weiteren Einrichtungen (Vizepräsidium für Studium und Lehre, Lehrerbildungsausschuss, ASPA, Friedolin). Bei umfangreichen Änderungswünschen besprechen das Studiendekanat und die Studiengangsverantwortlichen die geplanten Änderungen.
Das Studiendekanat stellt den Studiengangsverantwortlichen die Änderungsunterlagen zur Verfügung:
- aktuelle aus Friedolin generierte Version des Modulkatalogs,
- aktuelle Lesefassung der Studienordnung,
- ggf. fachspezifischer Text des Diploma Supplements (auf Anfrage).
Schritt 3: Einreichung der vollständigen Änderungsunterlagen
Termin: 31. AugustBitte legen Sie dem Studiendekanat bis zum genannten Termin die vollständigen Änderungsunterlagen vor. Dazu gehören:
- Modulkatalog (mit Änderungsmarkierung und knappen Begründungen per Kommentar),
- Vorlage für Änderungen an Studien- und Prüfungsordnungen,
- Studienordnung (Lesefassung mit Änderungsmarkierung und knappen Begründungen per Kommentar),
- Geänderter Musterstudienplan (im Format *.pdf),
- ggf. aktualisiertes Diploma Supplement,
- Beschluss des Institutsrats über die Befürwortung der Änderungen,
- Stellungnahme der Fachschaft (bzw. von fachnahen Studierenden) zur Änderung
Download: Vorlage »Institutsratsbeschluss«docx, 85 kb
Download: Vorlage »Stellungnahme der Fachschaft/fachnahen Studierenden«docx, 85 kbDownload: Vorlage für Änderungen an Studien- und PrüfungsordnungenDieser Link erfordert eine Anmeldung
Download: Leitfaden zur Gestaltung von Modulenpdf, 238 kb
Dowload: Handreichung für die Gestaltung von Studiengängenpdf, 363 kb
Download: Hinweise zu Änderungen an Modulkatalogenpdf, 221 kb
Schritt 4: Beratung in der Studienkommission der Philosophischen Fakultät
Termin: OktoberDie Studienkommission der Philosophischen Fakultät berät über die Änderungen und spricht Empfehlungen über deren Befürwortung durch den Fakultätsrat aus.
Schritt 5: Beschlussfassung im Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät
Termin: NovemberDer Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät berät über die Änderungen und fasst Beschlüsse über deren Befürwortung. Ordnungsänderungen werden dem Büro der Vizepräsidentin für Studium und Lehre vorgelegt.
Link: Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät
Link: Vizepräsidium für Studium und Lehre
Schritt 6: Beschlussfassung im Studienausschuss des Senats
Termin: Dezember — JanuarDas Vizepräsidium für Studium und Lehre berät über die Änderungen und legt sie dem Studienausschuss des Senats der FSU vor. Der Studienausschuss des Senats berät über die Änderungen an Studien- und Prüfungsordnungen und fasst Beschlüsse über deren Befürwortung.
Link: Studienausschuss des Senats
Schritt 7: Beschlussfassung im Senat und Genehmigung durch den Präsidenten
Termin: FebruarDer Senat der Friedrich-Schiller-Universität Jena berät über die Änderungen an Studien- und Prüfungsordnungen und fasst endgültige Beschlüsse über deren Umsetzung.
Link: Senat der FSU Jena
Schritt 8: Vorlage der Änderungen bei Friedolin
Termin: 27. FebruarDas Studiendekanat reicht die genehmigten Änderungen zur technischen Abbildung im Campusmanagementsystem »Friedolin« ein. Die Abbildung erfolgt im Zeitraum Mai bis September.
Link: Dezernat für Akademische und Studentische Angelegenheiten
Schritt 9: Anzeige beim TMWWDG (ggf. TMBJS) und Veröffentlichung im Verkündungsblatt der Universität
Termin: März/AprilSchritt 10: Inkrafttreten der Änderungen
Termin: 1. OktoberLink: Studien- und Prüfungsordnungen der Philosophischen Fakultät
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Kernprojektberichte (jährlich)
Die Fächer der Philosophischen Fakultät berichten jährlich über die Qualitätsentwicklung ihrer Studiengänge: Kernprojektberichte. Einem Kernprojekt werden die Studiengänge eines Instituts oder eines Bereiches zugeordnet. Seine Mitglieder setzen sich zusammen aus mindestens:
- dem/der Studiengangsverantwortlichen bzw. einem/einer beauftragten Koordinator*in aus dem Kreis der Lehrenden,
- zwei weiteren Lehrenden (davon eine Person aus der Gruppe der Hochschullehrer und eine Person aus dem akademischen Mittelbau) und
- einer studentischen Vertretung.
Download: Handreichung zur Qualitätsentwicklung in der Lehrepdf, 889 kb
Schritt 1: Kernprojektbericht verfassen und beschließen
Termin: September bis NovemberDas Kernprojekt berät über die Qualitätsentwicklung seiner Studiengänge und erstellt unter Mitwirkung der Studiengangsverantwortlichen einen Entwurf des Kernprojektberichts. Im Kernprojektbericht soll mindestens zu folgenden Punkten Stellung genommen werden:
- Evaluation und Stand der Umsetzung der in den Vorjahren geplanten und durchgeführten Maßnahmen,
- aktuelle Überlegungen zur Studiengangentwicklung und Qualitätssicherung sowie zum aktuellen Regelungsbedarf und den daraus abgeleiteten notwendigen Maßnahmen.
Der Kernprojektbericht wird dem Institutsrat desjenigen Instituts vorgelegt, dem die entsprechenden Studiengänge zugeordnet sind. Der Institutsrat verabschiedet den Kernprojektbericht durch sein Votum. Sollte die Studierendenvertretung nicht an der Abstimmung teilnehmen können, ist dem Institutsrat ein schriftliches Votum der entsprechenden Fachschaft vorzulegen.
Download: Vorlage »Kernprojektbericht«rtf, 2 mb
Download: Übersicht über die »Studiengangsverantwortlichen«Externer LinkSchritt 2: Kernprojektbericht einreichen
Termin: 15. DezemberDer Koordinator / die Koordinatorin des Kernprojekts übermittelt folgende Unterlagen an das Studiendekanat der Philosophischen Fakultät:
1. Kernprojektbericht
2. Institutsratsprotokoll (ggf. Stellungnahme der Fachschaft)Schritt 3: Jahresbericht des Studiendekanats
Termin: Februar bis AprilDas Studiendekanat berichtet der Studienkommission, dem Fakultätsrat und dem Fakultätsbeirat unter Einbeziehung der vorliegenden Kernprojektberichte, Evaluationsergebnisse und relevanter statistischer Kennzahlen jährlich über die Lehr- und Studiensituation an der Fakultät und über Aufgaben und Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung im Bereich Studium und Lehre.
Auf Grundlage der Berichterstattung erfolgt mindestens alle 3 Jahre ein Strategiegespräch mit dem Präsidium.
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Studiengangreviews (alle 8 Jahre)
Gemäß Evaluationsordnung der Universität JenaExterner Link sind zur Sicherung der Lehr- und Studienqualität Studiengangreviews durchzuführen.
Studiengangreviews finden im Rhythmus von 8 Jahren statt. An der Philosophischen Fakultät wurden auf Basis der Institute 10 Fachcluster gebildet, um Studienangebote mit fachlicher Nähe zusammenhängend zu erörtern. Ein Studiengangreview pro Fachcluster dauert ca. 2 Jahre. Reviewplan der Philosophischen Fakultätpdf, 177 kb
Grundlage der Begutachtung ist eine Selbstdokumentation zum Fachcluster, die über die Konzeption und Durchführung der einzelnen Studiengänge Auskunft gibt. Pro Fachcluster findet zudem ein Vor-Ort-Besuch der Reviewgruppe statt.
Die Reviewgruppe eines Fachclusters wird durch den Fakultätsbeirat im Einvernehmen mit der Fakultätsleitung und dem Fakultätsrat benannt. Sie setzt sich zusammen aus mindestens:
- zwei externen Hochschullehrenden,
- einer Person aus der beruflichen Praxis und
- einer externen studentischen Vertretung sowie
- ggf. einer Vertretung des Ministeriums (Lehramtsfächer).
Die Reviewgruppe erstellt einen Bericht mit Aussagen zu Stärken und Entwicklungspotentialen sowie konkreten Handlungsempfehlungen zu den Studiengängen des Fachclusters.
Die Begutachtungsergebnisse werden im Fach (Kernprojekt, Institutsrat) sowie im Fakultätsrat vorgestellt und diskutiert. Der Fakultätsrat beschließt eine Stellungnahme. Zur ergänzenden Einordnung der Begutachtungsergebnisse kann der Fakultätsbeirat um eine Positionierung gebeten werden.
Das Gutachten und die Stellungnahme der Fakultät dienen der Vorbereitung eines Strategiegesprächs und einer Zielvereinbarung zwischen der Fakultätsleitung und dem Präsidium.
Mehr Informationen zum Studiengangreview an der Universität Jena
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Slotpläne
Die Slotpläne sollen die Fächer bei der Planung der Lehrveranstaltungen unterstützen. Ziel ist es, ein möglichst überschneidungsfreies Studieren (insbesondere zu Beginn des Studiums) zu ermöglichen, um Wartezeiten auf wichtige Pflichtveranstaltungen zu vermeiden.
Die Lehrveranstaltungen sollten gemäß dieser Slotpläne geplant werden, auf diese Weise entstehen nur geringe Überschneidungsbereiche.
Sollten sich Veranstaltungszeiten von Lehrveranstaltungen, die im Slotplan verankert sind, ändern, bitten wir um schnelle Information, um mögliche Überschneidungen abzuklären und die Slotpläne auf aktuellem Stand zu halten (Information bitte an Studiendekanat).
Slotplan Wintersemesterxlsx, 15 kb
Slotplan Sommersemesterxlsx, 16 kb