Universitäten Schreiben Sachaufnahme

Lehramt Geschichte Erweiterungsfach

Erweiterungsprüfung als zusätzliches Unterrichtsfac
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Foto: Jan-Peter Kasper (Universität Jena)

Das Lehramt für Gymnasien und für Regelschulen im Fach Geschichte kann, nach Abschluß der Ersten Staatsprüfung, mit einer Erweiterungsprüfung als zusätzliches Unterrichtsfach nachgewiesen werden. Der Erwerb der Studienleistungen kann bereits vor der Ersten Staatsprüfung beginnen. Einen kurzen einführenden Überblick zum Erweiterungsfach Geschichte und zur Bewerbung für die Erweiterungsprüfung finden Sie im Bewerbungsportal.


Detaillierte Beschreibungen der Module die Sie für das Erweiterungsfach Geschichte absolvieren, sowie Informationen zum Aufbau und Ablauf des Studiums (bitte beachten Sie hierfür insbesonder die Präambel der Modulkataloge und die weiter unten auf dieser Seite verlinkten Studienordnungen!)


Für die Erweiterungsfächer Lehramt Geschichte gelten gesonderte Bestimmungen innerhalb der Studien- und Prüfungsordnungen. Die folgenden Lesefassungen der Studien- und Prüfungsordnungen der Lehramtsstudiengänge Geschichte heben die Bestimmungen für das Erweiterungsfach Geschichte bzw. die Erweiterungsprüfung farblich hervor.

Für die Zulassung zu den abschließenden Prüfungen im Erweiterungsfach ist beim Landesprüfungsamt für die Lehrämter eine Bescheinigung des Faches vorzulegen, dass neben den laut Studienordnung zu belegenden Modulen weitere Inhalte des Fachs im Selbststudium angeeignet wurden. Für das Erweiterungsfach Geschichte wird hierfür die Teilnahme an frei wählbaren Lehrveranstaltungen empfohlen, die einem Gesamtumfang von 20 Leistungspunkten entsprächen und durch Teilnahmescheine nachgewiesen werden können. Die Bescheinigung für das Landesprüfungsamt wird durch den Studienfachberater ausgestellt.