Informationen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Um neuen Mitarbeiter(inne)n den Einstieg zu erleichtern und als Service für bestehende Mitarbeiter/innen, gibt es hier eine Zusammenstellung wichtiger Webseiten mit Bezug zum Arbeitsalltag und Handlungsorientierungen für die Handhabe wiederkehrender Fragestellungen des Unibetriebs.
-
Urlaubs- und Krankheitsregelungen
Beachten Sie bitte die in folgenden Merkblättern festgehaltenen allgemeinverbindlichen Regelungen:
Merkblatt Urlaub [pdf 165KB]Externer Link (von HanFRIED)
Merkblatt Arbeitsunfähigkeit [pdf 31KB]Externer Link (von HanFRIED)
-
Anschaffungen von Waren und Dienstleistungen
Bei Anschaffungen für den Dienstgebrauch gibt es eine Reihe von Regeln zu beachten:
- Die Beschaffung von Gegenständen über 1000,00 Euro, Büromöbeln und Schreibtischmaterial wird grundsätzlich über das Sekretariat vollzogen.
- Bei der Beschaffung von Gegenständen und Dienstleistungen, die nicht zu den oben genannten Kategorien gehören, muss beachtet werden, dass im Falle eines Kaufes auf Rechnung die Lieferadresse und die Rechnungsadresse voneinander getrennt werden müssen. Die Lieferadresse entspricht in der Regel der Dienstadresse des / der jeweiligen Käufers / Käuferin. Die Rechnungsadresse sieht folgendermaßen aus:
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Dezernat Finanzen und Beschaffung
Az.: X048510
Leutragraben 1
07743 Jena
Die Zahl nach dem "X" in der dritten Zeile muss durch die jeweilige Kostenstellennummer ersetzt werden, die dem Lehrstuhlbereich bzw. Arbeitsbereich des Käufers / der Käuferin entspricht. - Rechnungen, die nicht in Papierform, sondern über E-Mail verschickt werden, müssen von den Internetversandhäusern bzw. Auftragnehmer(inne)n direkt an diese E-Mail-Adresse geschickt werden: rechnungseingang@uni-jena.de. Als Rechnungsadresse muss dann im Briefkopf der PDF-Rechnung die oben genannte Anschrift stehen, mit der jeweiligen (angepassten) Kostenstellennummer.
- Bei Kauf gegen Bargeld oder mit Kreditkarte sind für das Verfahren der Auslagenerstattung diese Vorschriften zu beachten: [Merkblatt] [pdf 235KB]Externer Link
- Handelt es sich bei dem Auftragnehmer / der Auftragnehmerin einer Dienstleistung um eine Einzelperson, so ist in den meisten Fällen noch vor der Leistungserbringung ein Werkvertrag zu erstellen.
- Wie im "Merkblatt" (s.o.) erwähnt, werden Auslagen für Webshop-Einkäufe über Amazon oder über ähnliche Internetversandhäuser (z.B. ebay) nicht erstattet.
- Die Beschaffung von Gegenständen über 1000,00 Euro, Büromöbeln und Schreibtischmaterial wird grundsätzlich über das Sekretariat vollzogen.
-
Gastvorträge
Allgemeine Hinweise
Die Philosophische Fakultät verfügt über ein Sachmittelbudget für Gastvorträge. Sie stellt diese Sachmittel den Instituten bzw. Lehrstühlen auf Antrag zur Verfügung, um Vorträge externer Referenten zu finanzieren. Die Mittel werden für Vortragsreihen und Einzelvorträge gleichermaßen zur Verfügung gestellt. Die Anträge auf Finanzierung von Vortragsreihen sind zu Stichtagen einzureichen: Sommersemester 1. April, Wintersemester 1. Oktober. Die Anträge auf Finanzierung von Einzelvorträgen können laufend eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt in Reihenfolge des Antragseingangs und nach Maßgabe der verfügbaren Mittel.Antrag auf Mittelzuweisung
Die Antragstellung erfolgt mit Anschreiben des Lehrstuhlinhabers / der Lehrstuhlinhaberin, der/die die Vortragsreihe bzw. den Einzelvortrag organisiert, über den/die Institutsdirektor/in an das Dekanat. Die Bewilligung erfolgt per E-Mail-Nachricht an den/die Antragsteller/in. Die Sachmittel werden durch Ansatzkorrektur zugunsten der angegebenen Kostenstelle zur Verfügung gestellt.
Es ist zu beachten, dass der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät im Sommersemester 2016 beschlossen hat, dass Honorare für Gastvorträge aus Sachmitteln des Instituts beziehungsweise des Lehrstuhls zu tragen sind, das/der als Veranstalter auftritt. Derartige - vergütete - Gastvorträge sind mindestens vier Wochen vor dem Vortragstermin im Sekretariat anzukündigen, damit ein Honorarvertrag erstellt werden kann.Abrechnung der bei Gastvorträgen entstandenen Kosten
Die Abrechnung erfolgt durch das Sekretariat.