Antrag Leistungsprämie
Die Leistungsprämie
Leistungsprämien sind einmalige Sonderzahlungen an besonders leistungsfähige Beschäftigte, die für herausragende Leistungen in Lehre, Forschung, Administration, Sekretariat und Wissenschaftsverwaltung gezahlt werden können. Die Prämien sollen Anerkennung und Ansporn sein, sie sollen motivieren und auch weiter zu hohen Leistungen ermutigen. Es können einmalige Sonderleistungen, jahrelange verlässliche Tätigkeit sowie besonderes Engagement prämiert werden. Die Prämien sind kein Instrument zur jährlichen Entgeltaufstockung für einen bestimmten Empfängerkreis. Eine wiederholte Prämienzahlung an die/den gleichen Begünstigte/n in kurzen Abständen ist nicht vorgesehen, bei Begünstigten, die seit 2010 bereits drei Mal eine Zahlung erhalten haben, behält sich der Kanzler die Ablehnung vor.
Wer kann Leistungsprämien erhalten?
Eine Prämienzahlung kann nur für tariflich Beschäftigte gewährt werden. Zum Zeitpunkt der Auszahlung mit der Gehaltsabrechnung im Januar 2022 muss ein Beschäftigungsverhältnis mit der Friedrich-Schiller-Universität Jena bestehen.
Wer kann Leistungsprämien beantragen?
Eine Prämienzahlung wird durch die direkten Vorgesetzten der Beschäftigten beantragt. Das Dekanat entscheidet über die Weiterleitung des Antrags an das Kanzleramt.
Wie hoch kann die Prämie ausfallen?
Eine Prämienzahlung sollte mindestens €500, höchstens aber €1.500 betragen. Sie darf einen Betrag von 10 Prozent des Jahrestabellenentgelts nicht übersteigen. Das Dekanat behält sich vor, unter Berücksichtigung der Antragszahl ggf. beantragte Leistungsprämien zu kürzen. Die Philosophische Fakultät verfügt 2021 über ein Prämienbudget in Höhe von €15.750.
Sonderzahlungen aus privaten Drittmitteln
Für Beschäftigte im Drittmittelbereich kann eine Sonderzahlung aus privaten Drittmitteln vorgesehen werden, wenn nach Deckung der Gesamtkosten (Einzel- und Gemeinkosten) des Drittmittelprojekts entsprechende Erträge verbleiben, und wenn die Beschäftigten durch besondere Leistungen bei der Einwerbung der Mittel oder bei der Erstellung der für die eingeworbenen Mittel erbrachten Leistungen beigetragen haben. Anträge auf Sonderzahlungen aus privaten Drittmitteln werden ebenfalls über die Leitung der Fakultäten an das Personaldezernat gerichtet. Die Auszahlungen können laufend erfolgen.