Um neuen MitarbeiterInnen den Einstieg zu erleichtern und als Service für bestehende MitarbeiterInnen gibt es hier eine Zusammenstellung wichtiger Webseiten mit Bezug zum Arbeitsalltag und Handlungsorientierungen für die Handhabe wiederkehrender Fragestellungen des Unibetriebs.
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Urlaubs- und Krankheitsregelungen
Beachten Sie bitte die in folgenden Merkblättern festgehaltenen allgemeinverbindlichen Regelungen:
Merkblatt Urlaubpdf, 165 kb (von HanFRIED)
Merkblatt Arbeitsunfähigkeitpdf, 309 kb (von HanFRIED)
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Anschaffungen von Waren und Dienstleistungen
Gemäß den Regelungen des 2024 eingeführten ERP/SAP-Systems werden alle Anschaffungen nur noch über das Sekretariat vollzogen. Beim selbstständig erfolgenden Kauf von Artikeln gegen Bargeld, Kreditkarte, auf Rechnung o.ä. muss mit der Ablehnung von Gesuchen auf Auslagenerstattung durch das Finanzdezernat gerechnet werden. Bis auf Weiteres gelten die Regelungen des Kanzler-Rundschreibenspdf, 262 kb vom 23.4.2024.
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Gastvorträge
Allgemeine Hinweise
Die Philosophische Fakultät verfügt über ein Sachmittelbudget für Gastvorträge. Sie stellt diese Sachmittel den Instituten bzw. Lehrstühlen auf Antrag zur Verfügung, um Vorträge externer ReferentInnen zu finanzieren. Die Mittel werden für Vortragsreihen und Einzelvorträge gleichermaßen zur Verfügung gestellt. Die Anträge auf Finanzierung von Vortragsreihen sind zu Stichtagen einzureichen: Sommersemester 1. April, Wintersemester 1. Oktober. Die Anträge auf Finanzierung von Einzelvorträgen können laufend eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt in Reihenfolge des Antragseingangs und nach Maßgabe der verfügbaren Mittel.Antrag auf Mittelzuweisung
Die Antragstellung erfolgt mit Anschreiben der lehrstuhlinhabenden Person, die die Vortragsreihe bzw. den Einzelvortrag organisiert, über die Institutsdirektion an das Dekanat. Die Bewilligung erfolgt per E-Mail-Nachricht an die antragsstellende Person. Die Sachmittel werden durch Ansatzkorrektur zugunsten der angegebenen Kostenstelle zur Verfügung gestellt.
Es ist zu beachten, dass der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät im Sommersemester 2016 beschlossen hat, dass Honorare für Gastvorträge aus Sachmitteln des Instituts beziehungsweise des Lehrstuhls zu tragen sind, das/der als Veranstalter auftritt. Derartige – vergütete – Gastvorträge sind mindestens vier Wochen vor dem Vortragstermin im Sekretariat anzukündigen, damit ein Honorarvertrag erstellt werden kann.Abrechnung der bei Gastvorträgen entstandenen Kosten
Die Abrechnung erfolgt durch das Sekretariat. -
Dienstreisen
Erste Informationen zu Dienstreisen - Beantragung, Regelungen, Abrechnung - finden Sie im Reisekostenhandbuch.pdf, 220 kb